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Öffnungszeiten

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Wir bieten Beratung zum Thema Patientenverfügung und Patientenvorsorge

Es kann immer wieder Situationen geben, in denen wir durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr in der Lage sind, für uns zu entscheiden. Da spielt auch das Alter keine Rolle, denn dies kann junge wie ältere Menschen betreffen. Deshalb ist es von Vorteil, den eigenen Willen möglichst präzise festzulegen, bevor es – wann und warum auch immer – dazu kommt, das andere Personen über Sie entscheiden müssen. Wir sprechen hier von einer Patientenverfügung. Wird eine Person Ihres Vertrauens beauftragt, für Sie stellvertretend zu entscheiden oder auch Verträge abzuschließen, liegt eine Vorsorgevollmacht vor.

Damit Sie bei diesem sensiblen Thema den Überblick behalten, um für sich die richtigen Entscheidungen für den Ernstfall zu definieren, bieten wir eine Beratung zum Thema Patientenverfügung und Patientenvorsorge. Hierzu haben wir im August 2016 einen 52-seitigen Kurzratgeber zusammengestellt, den Sie kostenlos in der Regenbogen Apotheke und in der Sonnenschein Apotheke in Koblenz erhalten. Sprechen Sie uns an für Ihr persönliches Exemplar.

Patientenvorsorge – ein Kurzratgeber (Titel)

An unserer Broschüre „Patientenvorsorge. Ein Kurzratgeber“ haben unter Federführung von Dr. Thomas Klose diese Autoren aus verschiedenen Fachgebieten mitgewirkt:

Dr. rer. nat. Thomas Klose Apotheker
Natalie von Deringer Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht
Tobias Köhl Generationenberater (IHK)
Dr. med. Christoph Lerchen Facharzt für Anaesthesiologie, Palliativmedizin
Dr. rer. nat. Michael Putzker Diplom-Biologe

 

 

 

 

 

 

 

Patientenvorsorge und Patientenverfügung gehen Hand in Hand

Zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung gibt es deutliche Unterschiede, die in einer Beratung, wie wir sie in unseren Koblenzer Apotheken durchführen, unbedingt angesprochen werden sollten. Dennoch ist es wichtig, beides gemeinsam zu berücksichtigen, denn sie sind die Grundlage dafür, welche Entscheidungen getroffen werden sollen, wenn Sie Ihren Willen krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr äußern können.

So legen Sie in Ihrer Patientenverfügung fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie für Ihre Versorgung in Betracht ziehen und welche Sie grundsätzlich ablehnen. Da die Patientenverfügung verbindlich ist, muss sie schriftlich vorliegen und sehr präzise formuliert werden. Experten empfehlen, diese Verfügung mindestens alle zwei Jahre zu aktualisieren und das Dokument unterschrieben aufzubewahren.

Bei der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer unter anderem Bankgeschäfte, Versicherungsangelegenheiten oder Behördengänge abwickeln darf. Denn die Familie sowie der Ehepartner oder das eigene Kind sind nicht automatisch befugt, dies zu entscheiden. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird in der Regel vom Amtsgericht ein rechtlicher Betreuer eingesetzt. Dies kann ein Familienmitglied oder ein Fremder sein.

Orientierung und Unterstützung bei einem sensiblen Thema

So sensibel dieses Thema auch ist, umso wichtiger ist eine umfassende Beratung zu Patientenverfügung im Rahmen einer Patientenvorsorge. Uns ist bewusst, dass wir mit unserer Broschüre nur einen kleinen Teil dieses Themenbereichs abdecken können und eine fachliche Beratung, insbesondere durch einen Mediziner, einen Pharmazeuten, einen Versicherungsfachmann und einen Rechtsanwalt nicht ersetzen können. Sie soll Ihnen Orientierung und Unterstützung bieten, wie Sie diese wichtigen Fragen angehen können und wo Sie fachliche Hilfe finden.

Für eine Beratung durch einen Pharmazeuten, der Ihnen fachliche Fragen zur Patientenverfügung und
-vorsorge geben kann, stehen wir Ihnen in der Regenbogen Apotheke Koblenz zur Verfügung. Sprechen Sie uns gern an, wir sind auch telefonisch unter 0261 / 3 85 54 für Sie erreichbar.